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Herbst Turnier mit anschließenden Spanferkelessen

Sonntag, 27. September 2020

Offenes Wettspiel auf dem Platz Debowa Polana in Slubice

Austragung:
Einzel über 18 Löcher mit voller Vorgabe.
17. Oktober 2020, ab 11.00 Uhr Kanonenstart


Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Amateure welche einem nationalen Golfverband angehören
Vorgabengrenze: Die Höchstvorgabe beträgt -56.


Höchstzahl der Teilnehmer: 40 Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum des Eingangs der Meldung, bei gleichem Datum das Los. Es wird eine Warteliste geführt.
Wertung:
Bruttowertung: Getrennt für Damen und Herren.
Nettowertung (Stableford): Gemeinsam für Damen und Herren in zwei Preisklassen.

Kl. 1: bis ca. 26,0; Kl. 2: 26,1-56

Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten 9 Löcher des Platzes. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die letzten 6, 3, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.


Zusammenstellung der Spielergruppen:
Spielergruppen werden nach Vorgaben aufgestellt, beginnend mit der niedrigsten Vorgabe.

Meldungen: Online, per Email oder durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste.

Meldeschluss: Freitag, den 16. Oktober 2020 14.00 Uhr. Die Startliste ist dann einsehbar unter https://pzgolf.pl/turnieje/lista-turniejow/

Nenngeld: Für Gäste 30,- Euro / für Mitglieder des Golfclubs 20,- Euro. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung der Meldegebühr nicht befreit und sind erst wieder für ein Wettspiel teilnahmeberechtigt, wenn der offene Betrag beglichen wurde.


Preise:
Brutto: 1. Preis für Damen., 1. Preis für Herren.


Netto: 1., 2., 3. Preis pro Preisklasse.


Spielleitung: Manfred Wargenau, Andreas von Bandemer, Waldemar Rupinski

 

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Golfturnier

Montag, 29. Juni 2020

Termin :   Sonnabend  08.08.2020

Start :       Tee Nr.1    10.00 Uhr

Startgeld :   20,00 Euro  Mitglieder  GC an der Oder u. SGC

Gespielt wird nach den Platzregeln und Regeln  des DGV

Preise :  Brutto

1 - 3  Platz   Stableford  netto HCP  0 - 18

1 - 3  Platz   Stableford  netto HCP 18,1 – 36

1 – 3 Platz   Stableford  netto HCP 36,1  - 54

Longest  Drive  :     Tee Nr. 3

Narest to the pin :   Tee Nr. 4

 

Meldeschluß  Freitag :  07.08.2020  12.00 Uhr

 

Start in die Golfsaison 2020

Mittwoch, 10. Juni 2020

Liebe Mitglieder,

wir hoffen, dass alle trotz golffreier Zeit gesund geblieben sind.

Laut Minister Woidke, soll die Grenze ohne Kontrollen ab Samstag 0 Uhr passierbar sein?

Wir haben daher mit SOSiR gesprochen, um herauszufinden, ob es Restriktionen auf dem Golfplatz gibt.

Es hat etwas unterschiedliche Aussagen gegeben, aber die folgenden Maßnahmen sollten bitte eingehalten werden:

  • Pro Loch nicht mehr als 6 Spieler, d.h. zum Beispiel 2 Spieler am Abschlag, 2 auf dem Fairway und 2 auf dem Grün
  • Personal zur Pflege des Platzes ist von diesen 6 Personen ausgenommen
  • Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern ist einzuhalten
  • Größere Gruppen müssen vermieden werden,
  • Hände und Schläger müssen vor dem Betreten des Platzes und beim Verlassen des Platzes desinfiziert werden
  • Toiletten sind offen allerdings keine anderen Facilities

Wie der eine oder andere Punkt eingehalten werden soll, wird hoffentlich die nahe Zukunft zeigen. Wir sollten trotz allem vorsichtig sein und den gesunden Menschenverstand nutzen.

Zu den aktuellen Grenzstaus beachtet bitte die Verkehrsinformationen.

Gruß

Andreas

Aktuelle Fotos vom Platz

Freitag, 08. Mai 2020

Sehr einladend, aber im Moment unerreichbar! Haltet durch, die Zeit wird kommen!

 

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Der Golfsport ruht

Mittwoch, 25. März 2020

Liebe Mitglieder,

in den heutigen Zeiten wird das Golf spielen leider zu einer Nebensache. Um nicht noch mehr Verwirrung zu schaffen haben wir bis heute gewartet um einiger Maßen sichere Informationen zu verschicken. Wie Ihr alle wisst hat die polnische Regierung die Grenzen geschlossen. Es wird also keiner mehr nach Polen auf den Golfplatz kommen. Leider ist ein Ausweichen auf Deutsche Plätze auch nicht möglich. Auf Grund der allgemeinen Situation sind alle Plätze aufgefordert den Spielbetrieb und die Gastronomie ein zu stellen. Bei einer Zuwiderhandlung kann es Strafen geben.

Wir sind mit den Golfverbänden im Kontakt und werden sobald sich eine Änderung ergibt dies kommunizieren.

Bleibt bitte alle zu Hause wenn Ihr nicht zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt müsst.

Geht im Wald zu zweit spazieren und bleibt gesund damit wir uns in hoffentlich nicht allzu weiter Zukunft auf dem Golfplatz gesund und fit wieder treffen.

Wenn jemand Hilfe welcher Art auch immer braucht, bitte meldet euch, wir werden nach unseren Kräften für Lösungen suchen.

Bleibt gesund

Mit vielen Grüßen

Andreas v. Bandemer
Präsident

Mitteilung des DGV zu Corona Virus

Mittwoch, 25. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Spielbetrieb auf Golfanlagen wird voraussichtlich ab Mittwoch, den 18.

März 2020 bundesweit einheitlich untersagt!

Bereits heute (Stand: 17. März 2020) ist in verschiedenen Bundesländern das Spiel auf Golfanlagen durch behördliche Anordnung untersagt. In anderen Bundesländern gelten demgegenüber (noch) weniger weitreichende Regelungen, etwa in Nordrhein-Westfalen, das nicht den Betrieb, sondern lediglich „Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ verbietet, oder aber in Baden-Württemberg, in dem sich das Betriebsverbot nur „auf Sportstätten in geschlossenen Räumen“ bezieht. Diese unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Ländern hat auf Golfanlagen zu Verunsicherung geführt.

Mit dem offensichtlichen Ziel einer bundesweiten Vereinheitlichung geltender Regelungen haben sich die Bundesregierung und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am gestrigen Tag darauf verständigt, den „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen“ für den „Publikumsverkehr“ zu schließen. Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie unter folgendem Link:

https://deref-gmx.net/mail/client/g3N4a5vQgSg/dereferrer/?redirectUrl=https%

3A%2F%2Fwww.bundesregierung.de%2Fbreg-de%2Faktuelles%2Fvereinbarung-zwischen

-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bun

deslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Vor ihrem Wirksamwerden bedarf diese Vereinbarung allerdings noch einer Umsetzung in den einzelnen Ländern, die kurzfristig – sehr wahrscheinlich bereits am morgigen Mittwoch, den 18. März 2020 – zu erwarten ist und die auf Grund des unterschiedlichen Verwaltungsaufbaus durch verschiedene Rechtsakte, etwa in Form einer sog. Allgemeinverfügung oder mittels Landesverordnung, erfolgen kann. Ungeachtet dessen ist ohne Zweifel davon auszugehen, dass Golfanlagen als „Sportanlage“, oder jedenfalls als „ähnliche Einrichtung“, im Sinne der o. g. Vereinbarung sowie bereits bestehender Regelungen anzusehen sind und daher von Betriebsverboten betroffen sind oder sein werden. Entsprechende Untersagungen, denen unbedingt Folge zu leisten ist, betreffen den kompletten Spielbetrieb auf Golfanlagen. Lokale Behörden, z. B. Ordnungsämter, überprüfen dies nach Kenntnis des DGV bereits vor Ort.

Die Durchführung platzpflegerischer Arbeiten bleibt nach Überzeugung des DGV von den oben genannten Verboten unberührt. So stellt die Vereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierungen mit der Wortwahl „Für den Publikumsverkehr zu schließen sind…“ auf den Besuch der Sportstätte durch Kunden und Mitglieder, nicht aber auf Maßnahmen zum Erhalt der Golfanlage, ab. Einer gesonderten Betrachtung bedarf auch der Betrieb einer Gastronomie, der momentan nicht generell untersagt ist. Hier sind die Länder durch o. g.

Vereinbarung angehalten, Regelungen zu erlassen, die bspw. Öffnungszeiten und Tischabstände betreffen.

Die Entwicklungen dieser Tage sind von großer Dynamik geprägt. Was heute gilt, ist morgen möglicherweise überholt. Es ist daher unumgänglich, regelmäßig und genau die für Sie vor Ort im Einzelnen gültigen Bestimmungen, zur Zeit täglich, zu überprüfen (z. B. Webseite der Landesregierung, Gesundheitsministerien und sonstigen zuständigen Behörden).

Weitere Informationen enthält das DGV-Bulletin Nr. 1/2020 vom 16. März 2020, das per Rundmail versandt wurde und im DGV-Serviceportal auf der Startseite heruntergeladen werden kann. Neben unseren Rundmails, stehen Ihnen stets die aktuellen Informationen des Verbandes im DGV-Serviceportal zur Verfügung.

Spirit und Etikette prägen unseren Sport und in diesem Sinne rufen wir Sie auf, bei allen anstehenden Entscheidungen auch unserer aller gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Hinweis:

Die in diesem Infoblatt und seinen Anlagen gegebenen Hinweise enthalten eine allgemeine Beurteilung der betreffenden Rechtsfrage bzw. Rechtslage. Sie kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Eine Gewähr kann nicht g auf die jetzige Situation in der Zeit des Corona Virus.   

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9-Loch-Golfanlage
Sportowa 1
69-100 Slubice, Polska

Rezeption: geöffnet
                 
Driving Range: geöffnet
Golfplatz: geöffnet

Turniere

No events

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Mitgliedschaft 475,- € pro Jahr*
Ehepaare 800,-€ pro Jahr*
Berliner 325,-€ pro Jahr*
Fernmitglieder 204,- € pro Jahr*

*Volles Spielrecht inkl. Clubbeitrag

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